Die § 57a-Begutachtung („Pickerl-Überprüfung“) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig für Ihr Fahrzeug durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Begutachtung wird auch die Abgasüberprüfung durchgeführt. Unsere Partner übernehmen die Durchführung der § 57a-Überprüfung für Sie und stehen Ihnen bei Fragen zu diesem Prozess gerne zur Verfügung.
Mit dem Service einer Vorabprüfung können Sie sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug die § 57a-Begutachtung ohne Beanstandungen besteht. Sollten bei der Vorabprüfung Mängel festgestellt werden, werden Sie selbstverständlich vorab von unseren Kfz-Meisterbetrieben kontaktiert, damit diese behoben werden können. So sparen Sie Zeit und Kosten, da Sie eine mögliche negative Bewertung Ihres Fahrzeugs und eine erneute, ebenfalls kostenpflichtige § 57a-Begutachtung vermeiden.
Nicht vergessen: Sollten Sie es versäumen, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur § 57a-Begutachtung zu bringen, drohen Geldstrafen sowie Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Wann Ihre nächste Überprüfung fällig ist, können Sie an der Prüfplakette (Pickerl) an Ihrem Fahrzeug erkennen.